Ein Doppelmord in Schneeberg

Aufregung und Entsetzen herrschten am Mittag des 20. Dezember 1698 in Schneeberg. In einem Haus am Markt waren die 78 jährige Witwe Sabrina Röder sowie ihre zehn Jahre jüngere Haushälterin Eva Franke in einer Wohnung ermordet aufgefunden worden.

 Anscheinend war es dem Mörder nur um Geld und Schmuck gegangen. Zudem schien er ziemlich genau gewusst zu haben, wo sich solches in der Wohnung befunden hatte. Der Chronist Christian Meltzer beschreibt in seiner Schneeberger Chronik diesen Mordfall:

"Schon wenige Tage später wurde der Raubmörder gefaßt. Es war der noch junge Christian Albrecht, ein Stiefenkel der ermordeten Röder. Wie sich herausstellte, war er am 19. Dezember abends in der Wohnung seiner Stiefgroßmutter eingedrungen. Zuerst hatte er die Haushälterin zu Boden gestoßen und erwürgt. Dann betrat er das Schlafzimmer. Sabrina Röder war bereits zu Bett gegangen. Er forderte von ihr den Schlüssel für den Kasten, in welchem sie ihre Geld- und Schmuckkasette aufbewahrte. Doch sie verweigerte sich ihm. Daraufhin zog er das mitgebrachte Brotmesser hervor und schnitt ihr die Kehle durch. Er erbrach den Kasten und entnahm ihm, wie er bei der Vernehmung angab, 700 Taler und diverse Schmuckstücke. Die Verwandten der Ermordeten meinten, er habe eine weit höhere Summe im Kästchen gefunden. Aufgetaucht ist davon nichts mehr. Vermutlich hatte er es verliehen, veräußert, verschmaust oder vollends vertan".

Als Motiv für die grausamen Morde gab Albrecht an, er habe schon lange gehofft, vom Erbe seiner nicht unbemittelten Stiefgroßmutter noch zu ihren Lebzeiten wenigstens einen Teil zu erhalten. Doch das habe sie immer wieder abgelehnt. Er habe aber dringend Geld gebraucht, da er in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Daher habe er beschlossen, sich mit Gewalt zu nehmen, was ihm nach ihrem Tode ohnehin zustünde.

Chronist Meltzer bemerkt in seiner Chronik zu dem Mordmotiv:
"Diese Röderin war ansonsten eine gar eifrige und Gottes Wort liebende, auch letztlich strebens- und himmelsbegierige, doch aber dabei eigenwillige Frau, deswegen auch sie nach solchen ihren Eigenwillen sotanes Geld, so sie mit ihrem Mann erworben zu haben vermeinete, vor ihrem Tod den Ihrigen nichts aushändigen möge."

Christian Albrecht, inzwischen im Schneeberger Stadtgefängnis arretiert, mußte lange auf seinen Prozess warten. Erst im Oktober 1700 erging das endgültige Urteil des Sächischen Hofgerichtes und Schöppenstuhls zu Wittenberg an die Stadtgerichte zu Schneeberg. Dies lautete wie folgt:

"So wird ermeldeter Albrecht solcher seiner begangenen und gestandenen doppelten schändlichen Mordtat und gedachter Beraubung halber, wenn er dabei nochmals vor öffentlich gehegten Gerichte verharret, anfänglich mit einem glühenden Zangengriff einmal gerissen, folgends mit dem Rade von unten auf zerstoßen und dergestalt vom Leben zum Tode billich bestrafet, so wohl dessen Körper nach vollbrachter dieser Exekution andern zum Abscheu auf das Rad geleget und geflochten."

Am 04. Februar 1701 wurde das Urteil verstreckt. Gekleidet in rot sammeten Beinkleidern, schwarzseidenen Strümpfen und einer schwarzen Weste wurde er gerissen und gerädert.

Er machte aber nochmals von sich zu sprechen. Nach seinem Tod hatten Unbekannte seine Leiche vom Rad genommen, in eine Bretterkiste gelegt und unweit im Gestrüpp gesetzt. Wahrscheinlich wollten die Diebe ihn da verscharren, aber es kam nicht so weit. Denn er wurde gefunden und erneut als Abscheu aufs Rad befestigt.

 

Gänsehaut bekommt man wenn man das liest. Zum Glück sind solche Methoden lange vorbei, aber sie bleiben einem im Gedächtnis haften. Gerade wenn man über dem Schneeberger Markt läuft ... und über diese Stelle